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| Eintrittspreise: Nach der ThürKO obliegt die Beschlussfassung über Entgelte von Unternehmen, an denen die Gemeinde mehrheitlich beteiligt ist, dem Gemeinderat. In Arnstadt soll der Stadtrat nach Auffassung des Bürgermeisters nicht über den Eintrittspreis für das Schwimmbad entscheiden, obwohl der Bäderbetrieb der Stadt zu 100 Prozent gehört. Frank Kuschel fragt, ob die ThürKO noch gilt. | 04.12.2006 | ||||||
| Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur kommenden Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19% mit dem Hinweis, dass im Falle der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung auch für den Leistungsbezug vor In-Kraft-Treten der Mehrwertsteuererhöhung am 01.01.07 der normale Steuersatz von 19% gilt, wenn nicht stichtagsgenau der Verbrauch abgelesen wird.
Zum Sachverhalt eine Musteranfrage aus Ilmenauer Stadtrat., zur Nachahmung für anderen Städte. Rückmeldung, wie die anderen Stadtwerke u.ä. verfahren erwünscht. |
27.11.2006 | ||||||
| Willensbildung - Entgegen früherer Ansichten vertrtitt nun das Landesverwaltungsamt die Auffassung (der Linkspartei.PDS), dass der Kreistag im Altenburger Land zwingend an der Entscheidung zur Bestellung des Geschäftsführers des kommunalen Krankenhauses zu beteiligen ist. Michaele Reimann und Frank Kuschel | 17.11.2006 | ||||||
| Fiskalvermögen Seit einigen Jahren dürfen Kommunen nach Änderung der ThürKO auch an Unternehmen Anteile halten, wenn diese keinen öffentlichen Zweck erfüllen. Hierzu muss die Genehmigung der Rechtsaufsicht erteilt werden. Frank Kuschel fragt die Landesregierung, in welchen Fällen diese Regelung bisher Anwendung fand und ob sich diese bewährt hat. | 14.11.2006 | ||||||
| Änderung ThürEBV: Die Thüringer Eigenbetriebsverordnung ist geändert worden. In einzelnen Bestimmungen weist die neue Verordnung erheblich von der bisherigen Rechtslage ab. Frank Kuschel fragt die Landesregierung nach den Gründen und inwieweit die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt wurden.
Eigenbetriebsverordnung Synopse eine vergleichende Übersicht zur bisherigen und neuen Rechtslage erarbeitet. |
10.08.2006 | ||||||
| ThürNVO Ein Rechtsgelehrter vertritt die Auffassung, dass neben den Gemeindebeamten auch ehrenamtliche Gemeinderäte ihre Bezüge, die sie bspw. als Aufsichtsratsmitglied eines kommunalen Unternehmens erhalten, abführen müssen. | 07.07.2006 | ||||||